Ab 24.01.2026 stehen auf folgenden Flächen Bauzaunfelder für die Plakatierung zur Verfügung.
Die entsprechenden Flächen sind auf den eingefügten Lageplänen ersichtlich (rote Kennzeichnung).
Im Ortsteil Münchsdorf
- in der Von-Plankh-Straße beim Parkplatz am Spielplatz gegenüber der Kirche
- und beim Bushäuschen Nähe Einfahrt in die B15.

Im Ortsteil Gundihausen
- an der Vilstalstraße bei der Zufahrt zur Siedlung "Am Hausberg".

Im Ortsteil Langenvils
- an der Vilstalstraße bei Hs. Nr. 69 (Nähe Zufahrt "Aufeldweg")

In Vilsheim
- an der Hauptstraße (Ortseingang von Langenvils kommend) bei Hs.Nr. 3e-f,
- an der Hauptstraße bei Grundstück Fl.Nr. 197/3 (=freies Grundstück, Gebäude bereits abgerissen, Nähe Tennisplatz) Achtung! Standort wurde gering- fügig geändert, vormals direkt beim Tennisplatz.
- und in der Ulrich-von-Pusch-Straße/Einmündung Landshuter Straße (Nähe Friseurgeschäft)

Keinesfalls dulden wir Plakatierungen an Laternenmasten oder sonstigen
gemeindlichen Einrichtungen. Die Plakatierung an Verkehrszeichen ist verboten.
Nach der Wahl sind die Plakate innerhalb einer Woche zu entfernen, ansonsten werden diese kostenpflichtig von der Gemeinde Vilsheim entfernt.



