Gebühren
Ab 01.09.2019 werden folgende Elternbeiträge monatlich erhoben:
Nutzungsdauer | Gebühr |
bis 4 Stunden | 150,00 € |
> 4 bis 5 Stunden | 168,00 € |
> 5 bis 6 Stunden | 186,00 € |
> 6 bis 7 Stunden | 204,00 € |
> 7 bis 8 Stunden | 222,00 € |
> 8 bis 9 Stunden | 240,00 € |
> 9 Stunden | 258,00 € |
Teegeld in Höhe von 3,00 € und Spielgeld in Höhe von 5,00 € sind im Elternbeitrag enthalten.
Die Beiträge sind für 12 Monate zu entrichten.
Für das Essen wird ab 01.09.2019 ein pauschales monatliches Verpflegungsgeld erhoben:
Anuahl der Essen | Gebühr |
bis 4 Essen/Woche | 40,00 € monatlich |
5 Essen/Woche | 50,00 € monatlich |
Das Verpflegungsgeld wird mit dem monatlichen Elternbeitrag abgebucht und ist auf zwölf Monate ausgelegt. Änderungen sind jeweils zum Monatsanfang unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zulässig. Änderungen für den Monat August sind nicht zulässig.