Plakatierung zu den Kommunalwahlen am 08.03.2026

Die Gemeinde Vilsheim stellt ab 24.01.2026 für die Plakatierung im Zusammenhang mit den Kommunalwahlen Flächen zur Verfügung.

Ab 24.01.2026 stehen auf folgenden Flächen Bauzaunfelder für die Plakatierung zur Verfügung.

Die entsprechenden Flächen sind auf den eingefügten Lageplänen ersichtlich (rote Kennzeichnung).

 

 


Im Ortsteil Münchsdorf

- in der Von-Plankh-Straße beim Parkplatz am Spielplatz gegenüber der Kirche

- und beim Bushäuschen Nähe Einfahrt in die B15.

 

Plan Münchsdorf

 

 

 

Im Ortsteil Gundihausen

- an der Vilstalstraße bei der Zufahrt zur Siedlung "Am Hausberg".

 

Plan Gundihausen

 

 

 

Im Ortsteil Langenvils

- an der Vilstalstraße bei Hs. Nr. 69 (Nähe Zufahrt "Aufeldweg")

 

Plan Langenvils

 

 

 

In Vilsheim

- an der Hauptstraße (Ortseingang von Langenvils kommend) bei Hs.Nr. 3e-f,

- an der Hauptstraße bei Grundstück Fl.Nr. 197/3 (=freies Grundstück, Gebäude bereits abgerissen, Nähe Tennisplatz) Achtung! Standort wurde gering-       fügig geändert, vormals direkt beim Tennisplatz.

- und in der Ulrich-von-Pusch-Straße/Einmündung Landshuter Straße (Nähe Friseurgeschäft)

 

Plan Vilsheim


 


Keinesfalls dulden wir Plakatierungen an Laternenmasten oder sonstigen
gemeindlichen Einrichtungen. Die Plakatierung an Verkehrszeichen ist verboten.

 

Nach der Wahl sind die Plakate innerhalb einer Woche zu entfernen, ansonsten werden diese kostenpflichtig von der Gemeinde Vilsheim entfernt.

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