Amtliche Bekanntmachung
Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Vilsheim durch Deckblatt Nr. 20
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Vilsheim hat in der Sitzung vom 23. September 2025 den Vorentwurf des Deckblatts Nr. 20 zur Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Vilsheim gebilligt.
Der Geltungsbereich des Deckblattes Nr. 20 ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist und wie folgt umgrenzt wird:
- im Norden durch das Dorfgebiet des Ortsteils Münchsdorf und landwirtschaftliche Nutzflächen
- im Westen durch die Orts- und Verbindungsstraße Steimerberg
- im Süden durch landwirtschaftliche Nutzflächen
- im Osten durch landwirtschaftliche Nutzflächen und die Bundesstraße B15

Der Vorentwurf des Deckblatts Nr. 20 in der Fassung vom 23.09.2025 wird im Internet unter https://www.vilsheim.de/bauleitplaene-in-aufstellung vom
20. Oktober 2025 bis einschließlich 20. November 2025
veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen auch im Bauamt der Gemeinde Vilsheim, Schulstr. 5, 84186 Vilsheim, Zimmer Nr. 01, während der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Dienstag von 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 14 bis 18 Uhr) zur Einsichtnahme aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist elektronisch an bauamt@vilsheim.de, und bei Bedarf in Textform an die Gemeinde Vilsheim, Schulstr. 5, 84186 Vilsheim, oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Steimerberg – Ost“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans „Steimerberg – Ost“ nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.



