Amtliche Bekanntmachung
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan
"SO Freiflächen PV-Anlage Schellenberg"
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Vilsheim hat in der Sitzung vom 08. April 2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Freiflächen PV-Anlage Schellenberg“ beschlossen.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Freiflächen PV-Anlage Schellenberg“ umfasst eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 808, Gemarkung Vilsheim, und ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist und wie folgt umgrenzt wird:
- im Norden durch eine Waldfläche
- im Westen durch landwirtschaftliche Nutzflächen und Waldflächen
- im Süden durch eine landwirtschaftliche Nutzfläche und eine Waldfläche
- im Osten durch landwirtschaftliche Nutzflächen und die Bebauung des Ortsteils Schellenberg

Der Vorentwurf des Bebauungsplans „SO Freiflächen PV-Anlage Schellenberg“ in der Fassung vom 14.10.2025 wird im Internet vom 6. Februar 2026 bis einschließlich 09. März 2026 veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen auch im Bauamt der Gemeinde Vilsheim, Schulstr. 5, 84186 Vilsheim, Zimmer Nr. 01, während der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Dienstag von 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 14 bis 18 Uhr) zur Einsichtnahme aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist elektronisch an bauamt@vilsheim.de, und bei Bedarf in Textform an die Gemeinde Vilsheim, Schulstr. 5, 84186 Vilsheim, oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „SO Freiflächen PV-Anlage Schellenberg“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans „SO Freiflächen PV-Anlage Schellenberg“ nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.



