Amtliche Bekanntmachung

19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vilsheim

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Vilsheim hat in der Sitzung vom 08. April 2025 die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vilsheim beschlossen.

 

Der Geltungsbereich der 19. Änderung umfasst eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 808, Gemarkung Vilsheim, und ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist und wie folgt umgrenzt wird:

  • im Norden durch eine Waldfläche
  • im Westen durch landwirtschaftliche Nutzflächen und Waldflächen
  • im Süden durch eine landwirtschaftliche Nutzfläche und eine Waldfläche
  • im Osten durch landwirtschaftliche Nutzflächen und die Bebauung des Ortsteils Schellenberg

 

 

Geltungsbereich PV-Anlage Schellenberg

 

Der Vorentwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vilsheim in der Fassung vom 14.10.2025 wird im Internet unter https://www.vilsheim.de/bauleitplaene-in-aufstellung vom 6. Februar 2026 bis einschließlich 09. März 2026 veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen auch im Bauamt der Gemeinde Vilsheim, Schulstr. 5, 84186 Vilsheim, Zimmer Nr. 01, während der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Dienstag von 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 14 bis 18 Uhr) zur Einsichtnahme aus.

 

Stellungnahmen können während dieser Frist elektronisch an bauamt@vilsheim.de, und bei Bedarf in Textform an die Gemeinde Vilsheim, Schulstr. 5, 84186 Vilsheim, oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

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