Amtliche Bekanntmachung

des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB
 für den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Steimerberg - Ost“

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Vilsheim hat in der Sitzung vom 04. Februar 2025 die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Steimerberg - Ost“ beschlossen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Steimerberg – Ost“ ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist und wie folgt umgrenzt wird:

  • im Norden durch das Dorfgebiet des Ortsteils Münchsdorf und landwirtschaftliche Nutzflächen
  • im Westen durch die Orts- und Verbindungsstraße Steimerberg
  • im Süden durch landwirtschaftliche Nutzflächen
  • im Osten durch landwirtschaftliche Nutzflächen und die Bundesstraße B15

 

Geltungsbereich Steimerberg-Ost

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