Amtliche Bekanntmachung

des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB
 für den Bebauungs- und Grünordnungsplan
„SO Freiflächen PV-Anlage Schellenberg“

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Vilsheim hat in der Sitzung vom 08. April 2025 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Freiflächen PV-Anlage Schellenberg“ beschlossen.

 

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Freiflächen PV-Anlage Schellenberg“ ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist und wie folgt umgrenzt wird:

  • im Norden durch eine Waldfläche
  • im Westen durch landwirtschaftliche Nutzflächen und Waldflächen
  • im Süden durch eine landwirtschaftliche Nutzfläche und eine Waldfläche
  • im Osten durch landwirtschaftliche Nutzflächen und die Bebauung des Ortsteils Schellenberg

 

Geltungsbereich PV-Anlage Schellenberg

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