Hundesteuer

jährlich zu zahlen (ab 01.01.2023)

a) für den ersten Hund 35 Euro

b) für den zweiten Hund 60 Euro

c) für jeden weiteren Hund 80 Euro

d) Kampfhunde nach § 5a Hundesteuersatzung 600 Euro

e) Hunde, für die nach § 6 Hundesteuersatzung eine Steuerermäßigung gilt (z.B. Jagdhunde) 17,50 Euro

d) Zuchthunde nach § 7 Hundesteuersatzung: Hälfte der normalen Hundesteuer

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