a) für den ersten Hund 35 Euro
b) für den zweiten Hund 60 Euro
c) für jeden weiteren Hund 810 Euro
d) Kampfhunde nach § 5a Hundesteuersatzung 600 Euro
e) Hunde, für die nach § 6 Hundesteuersatzung eine Steuerermäßigung gilt (z.B. Jagdhunde) 17,50 Euro
d) Zuchthunde nach § 7 Hundesteuersatzung: Hälfte der normalen Hundesteuer