Ab 10.01.2025 stehen auf folgenden Flächen Bauzaunfelder für die Plakatierung zur Verfügung.
Die entsprechenden Flächen sind auch auf den unten als PDF downloadbaren Lageplänen ersichtlich (rote Kennzeichnung).
Im Ortsteil Münchsdorf
in der Von-Plankh-Straße beim Parkplatz am Spielplatz gegenüber der Kirche
und beim Bushäuschen Nähe Einfahrt in die B15.
Im Ortsteil Gundihausen an der Vilstalstraße bei der Zufahrt zur Siedlung "Am Hausberg".
Im Ortsteil Langenvils an der Vilstalstraße bei Hs. Nr. 69 (Nähe Zufahrt "Aufeldweg")
In Vilsheim
an der Hauptstraße (Ortseingang von Langenvils kommend) bei Hs.Nr. 3e-f,
an der Hauptstraße bei den Tennisplätzen
und in der Ulrich-von-Pusch-Straße/Einmündung Landshuter Straße (Nähe Friseurgeschäft)
Keinesfalls dulden wir Plakatierungen an Laternenmasten oder sonstigen
gemeindlichen Einrichtungen. Die Plaktierung an Verkehrszeichen ist verboten.
Nach der Wahl (09.06.2024) sind die Plakate innerhalb einer Woche zu entfernen, ansonsten werden diese kostenpflichtig von der Gemeinde Vilsheim entfernt.