Neuer Grundsteuerhebesatz ab 2025

Durch die Grundsteuerreform ab dem Jahr 2025 muss der Hebesatz der Gemeinde neu festgelegt werden

Grundsteuerhebesatz

Bei gleichbleibendem Hebesatz von 350 Prozent würden die Grundstückseigentümer der Gemeinde Vilsheim eine deutlich höhere Grundsteuer zu zahlen haben.

In der Sitzung am 12.11.2024 hat der Gemeinderat beschlossen, dass der Hebesatz der Grundsteuer B auf 300 Prozent abgesenkt wird. Durch diese Absenkung werden die Grundsteuereinnahmen für die Gemeinde moderat ansteigen. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird ebenfalls auf 300 Prozent festgesetzt.

 

 

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