Geschossflächenaufmaß durch die Kommunalberatung Bitterwolf GmbH

Fa. Bitterwolf Seite 1

Zur Finanzierung der wichtigen Erneuerung und Verbesserung der Kläranlage Münchsdorf hat der Gemeinderat am 16. Juli 2024 die Erhebung von Verbesserungsbeiträgen beschlossen. Um eine größtmögliche Gerechtigkeit für die Berechnung dieser Beiträge zu schaffen, erfolgt eine aktuelle Bestandsaufnahme der beitragsrechtlich relevanten Flächen. Deshalb hat die Gemeinde die Firma Kommunalberatung Bitterwolf GmbH aus Greding mit der Erhebung dieser Flächen (Grundstücksflächen, Geschossflächen) beauftragt.

 

Die Durchführung der Ermittlungsarbeiten läuft bereits seit Anfang November und wird voraussichtlich im März 2025 beendet sein.

 

Die Ermittlung der Flächen erfolgt durch Mitarbeiter der Firma Kommunalberatung Bitterwolf GmbH, die hierbei nach Straßenzügen die einzelnen Grundstücke systematisch prüfen und notwendige Messungen vornehmen werden. In diesem Zusammenhang stehen die Mitarbeiter auch für weitere Beratungen und zur Information der Eigentümer zur Verfügung.

 

Grundlage dieser Ermittlungen sind die digitalen Flurkarten des zuständigen Vermessungsamtes, aus denen sich bereits für jedes Gebäude (Hauptgebäude und Nebengebäude) sämtliche Seitenlängen und Grundflächen ergeben. Geprüft wird im Einzelnen die Anzahl der vorhandenen Geschosse (Kellergeschoss (KG), Erdgeschoss (EG), Obergeschoss (OG), Dachgeschoss (DG)), der Ausbauzustand sowie deren bauliche Verbindungen (Nebengebäude z.B. Garagen mit Zugang zum Haus). Ebenso werden die gewerblich und landwirtschaftlich genutzten Gebäude geprüft.

 

Wir bitten Sie daher, den jeweiligen Vermessern Zutritt zu Ihrem Grundstück und – soweit notwendig – auch zu den Gebäuden zu gewähren. Es wäre zudem äußerst hilfreich, wenn vorhandene Baupläne zur Einsichtnahme bereitgestellt werden könnten.

 

Eine ordnungsgemäße und korrekte Ermittlung liegt dabei vor allem in Ihrem eigenen Interesse, um spätere Unstimmigkeiten wegen zu viel berechneter Flächen zu vermeiden.

Wir empfehlen Ihnen daher, die Ermittlung dieser Flächen möglichst zusammen mit den Mitarbeitern der Firma Kommunalberatung Bitterwolf GmbH vorzunehmen.

 

Jeder berechtigte Mitarbeiter der Firma Kommunalberatung Bitterwolf GmbH kann sich durch einen Mitarbeiterausweis mit Lichtbild und ein Bestätigungsschreiben der Gemeinde ausweisen.

 

Die Aufmaßarbeiten benötigen im Einzelfall nur eine Zeit von durchschnittlich etwa 15 Minuten. Die Mitarbeiter sind dabei angehalten, Ihre Beeinträchtigungen nur auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.

 

Wenn die Mitarbeiter der Kommunalberatung Bitterwolf GmbH Sie als Eigentümer nicht zuhause antreffen, ein persönlicher Kontakt aber notwendig erscheint, erhalten Sie eine "Briefkasteninformation". Dieser kleine DIN A5-Zettel enthält den Namen und die Handynummer des jeweiligen Aufmessers. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit dem Mitarbeiter der Kommunalberatung Bitterwolf GmbH in Verbindung und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin. Alle Aufmesser bleiben während der Aufmaßarbeiten vor Ort, d.h. es sind auch Termine nach 17.00 Uhr möglich!

 

Sofern Sie bei den Besichtigungen nicht anwesend sind und eine Mitwirkung Ihrerseits nicht unbedingt notwendig ist, werden die Mitarbeiter in jedem Fall dennoch eine „Briefkasteninformation“ zurücklassen, damit Sie über die stattgefundene Datenaufnahme informiert sind. Natürlich können Sie auch in diesem Fall bei Bedarf jederzeit telefonischen Kontakt mit dem Vermesser aufnehmen.

 

Sollten Sie eine vorherige Terminvereinbarung wünschen, dann wenden Sie sich bitte zeitnah an die Telefonnummer 08463/1884 der Kommunalberatung Bitterwolf GmbH oder per E-Mail an info@kommunalberatung-bitterwolf.com

 

Ist ein Zugang zum Grundstück nicht möglich, sind die Vermesser angehalten sämtliche Geschossflächen aller Gebäude als beitragspflichtig einzustufen.

 

Jeder Eigentümer erhält nach Abschluss der Aufmaßarbeiten ein Informationsschreiben sowie das für Ihn bzw. sein Objekt maßgebliche Aufmaßblatt inklusive Lageplan mit der Möglichkeit zur Prüfung. Auf diesen Aufmaßblättern sind alle erhobenen, beitragspflichtigen Flächen ersichtlich.

Sollten Missverständnisse, Fragen oder Fehler aufgetreten sein, können diese natürlich noch nachträglich berichtigt werden. In Einzelfällen kann auch ein nochmaliger Ortstermin vereinbart werden.

 

Befindet sich Ihr Wohnsitz nicht in der betreffenden Stadt/Gemeinde, oder ist Ihre Liegenschaft vermietet/verpachtet, wäre es sehr hilfreich, wenn Sie Ihre Mieter/Pächter/Hausverwaltungen informieren und diese dazu schriftlich ermächtigen den Ortstermin mit der Firma Kommunalberatung Bitterwolf GmbH wahrzunehmen.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und für Ihre Mitwirkung.

 

Weitere Informationen dazu finden Sie im angefügten Download.

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