Plakatierung zur Landtags- und Bezirkswahl 2023

Die Gemeinde Vilsheim stellt ab 01.08.2023 für die Plakatierung im Zusammenhang mit der Landtags- und Bezirkswahl Flächen zur Verfügung.

Ab 01.08.2023 stehen auf folgenden Flächen Bauzaunfelder für die Plakatierung zur Verfügung.

Die entsprechenden Flächen sind auch auf den unten als PDF downloadbaren Lageplänen ersichtlich (rote Kennzeichnung).


Im Ortsteil Münchsdorf

in der Von-Plankh-Straße beim Parkplatz am Spielplatz gegenüber der Kirche

und beim Bushäuschen Nähe Einfahrt in die B15.

 

Im Ortsteil Gundihausen an der Vilstalstraße bei der Zufahrt zur Siedlung "Am Hausberg".

 

Im Ortsteil Langenvils an der Vilstalstraße bei Hs. Nr. 69 (Nähe Zufahrt "Aufeldweg")

 

In Vilsheim

an der Hauptstraße (Ortseingang von Langenvils kommend) bei Hs.Nr. 3e-f,

an der Hauptstraße bei den Tennisplätzen

und in der Ulrich-von-Pusch-Straße/Einmündung Landshuter Straße (Nähe Friseurgeschäft)


 
Keinesfalls dulden wir Plakatierungen an Laternenmasten oder sonstigen
gemeindlichen Einrichtungen. Die Plaktierung an Verkehrszeichen ist verboten.

 

Nach der Wahl (08.10.2023) sind die Plakate innerhalb einer Woche zu entfernen, ansonsten werden diese kostenpflichtig von der Gemeinde Vilsheim entfernt.

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