Führerscheinumtausch

Führerschein-Pflichtumtausch geht in die nächste Runde.
Geburtsjahrgänge "ab 1971 oder später" sind an der Reihe

LRA

Bis 19. Januar 2025 müssen alle alten Führerscheine, die berühmten „Lappen“ (grau, rosa oder DDR-Führerschein) der Geburtsjahrgänge "ab 1971oder später" umgetauscht werden. Die Führerscheinstelle am Landratsamt Landshut bittet deshalb alle Betroffenen, sehr zeitnah den Umtausch zu beantragen, damit die neuen Dokumente ausgestellt werden können. Wer bereits einen Scheckkartenführerschein besitzt, muss den Umtausch noch nicht durchführen (der Umtausch richtet sich bei Scheckkartenführerscheinen nach dem jeweiligen Ausstellungsdatum).

 

Sollten Sie feststellen, dass Sie einen alten Führerschein der Geburtsjahrgänge 1965 - 1970 noch nicht umgetauscht haben, stellen Sie bitte schnellstmöglich den Antrag (eigentliche Frist endete am 19.01.2024!).

 

Die Anträge zum Umtausch und alle Informationen sind auf der Homepage des Landratsamtes zu finden: www.landkreis-landshut.de (Unterpunkt: Führerscheinstelle). Mit dem unterschriebenen Antrag muss ein biometrisches Passfoto, sowie eine Kopie des Personalausweises und des Führerscheins an die Führerscheinstelle geschickt werden.

 

Falls der alte Führerschein nicht im Landkreis Landshut ausgestellt wurde, können die Führerscheininhaber selbst bei ihrer ausstellenden Behörde eine Karteikartenabschrift anfordern, um Kosten zu sparen. 

 

Bei Fragen können Sie sich an fahrerlaubnis@landkreis-landshut.de oder 0871/408-2156, -2163 oder -2153 wenden.

 

Der Antrag zum Umtausch kann auch weiterhin im Rathaus der Gemeinde Vilsheim (Bürgerbüro) gestellt werden. Bitte dazu den alten Führerschein, einen gültigen Personalausweis und ein biometrisches Lichtbild mitbringen.

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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