Schulung & Fortbildung von Helfenden zur Erbringung von Leistungen gemäß § 45a SGB XI

Die Schulung soll auf das ehrenamtliche und nichtehrenamtliche Erbringen von Leistungen vorbereiten, um hilfsbedürftige Menschen zu unterstützen und pflegende Angehörige zu entlasten.

Qualifizierung für Unterstützungsleistungen im Alltag


Es ist der große Wunsch vieler älterer Menschen: So lange wie möglich in den eigenen vertrauten vier Wänden bleiben zu können. Der Schlüssel dazu können „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ sein. Eine wertvolle Hilfe, wenn die Betroffenen nicht pflegebedürftig sind, das Führen des eigenen Haushaltes und Alltagserledigungen jedoch nicht mehr so leichtfallen.

 

Aus diesem Grund richtet das Landratsamt Landshut eine Schulung für Helfende zur Erbringung von Leistungen gemäß § 45a SGB XI aus. In 40 Stunden erhalten die Teilnehmer praxisnahe Tipps und Umsetzungsmöglichkeiten für die Angebote zur Unterstützung im Alltag.


Ziel der Schulung ist es, die Helfer auf das ehrenamtliche und nichtehrenamtliche Erbringen von Leistungen vorzubereiten, um hilfsbedürftige Menschen zu unterstützen und zu begleiten sowie pflegende Angehörige zu entlasten. Der Schwerpunkt dieser Schulung liegt auf psychischen und gerontopsychiatrischen Erkrankungen.

 

Gerade bei Pflegegrad I – und hier besteht der größte Unterstützungsbedarf – ist keine „klassische“ Behandlungspflege an sich nötig, denn die Betroffenen können sich grundsätzlich selbst versorgen. Hier kommen stattdessen diese ambulanten Unterstützungsangebote ins Spiel, die hauptamtliche Dienstleister oder eben ehrenamtlich tätige Einzelpersonen beispielsweise für Hauswirtschaftsleistungen oder Alltagsbegleitung erfüllen können.


Dafür stellen die Pflegekassen den Betroffenen einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro zur Verfügung. Um als offiziell anerkannter Anbieter zu gelten– dafür ist ebenfalls diese 40-stündige Schulung ein Baustein. Sie kann im Prinzip von Jedermann absolviert werden: z.B. von Dorfhelferinnen, ehrenamtliche Helfer und auch Personen, die bereits in der (privaten) Pflege tätig sind.


Während der Schulung stehen nicht nur Anregungen für die Haushaltsführung im Mittelpunkt: Zwei Drittel der Fortbildungsstunden widmen sich die Teilnehmer dem Block „Umgang mit pflegebedürftigen und demenzkranken Menschen“. Wie gehe ich mit einem Nachbarn oder Angehörigen der an Demenz erkrankt ist um? Wie kann ich am besten mit ihm oder ihr kommunizieren? Welche Haltung muss der Helfer selbst einnehmen, um seiner Rolle gerecht zu werden und ohne Grenzen zu überschreiten?

 

Während der restlichen zehn Stunden wird die Unterstützung bei der Haushaltsführung näher beleuchtet: Darunter fallen die Hygiene und Reinigung im Privathaushalt, die Ernährung und Verpflegung sowie die Unfallverhütung.

 

 

 

 

Schulung & Fortbildung von Helfenden
zur Erbringung von Leistungen gemäß § 45a SGB XI

 

Die Schulung soll auf das ehrenamtliche und nichtehrenamtliche Erbringen von Leistungen im Rahmen der unterschiedlichen Formate der Angebote zur Unterstützung im Alltag vorbereiten, um hilfsbedürftige Menschen zu unterstützen und zu begleiten sowie pflegende Angehörige zu entlasten. Der Schwerpunkt dieser Schulung/Fortbildung liegt auf den psychischen und gerontopsychiatrischen Erkrankungen. Sie entwickeln gemeinsam Kompetenzen um bestehende Unsicherheiten im Umgang zu minimieren.

 

Diese 5 tägige Schulung findet erneut an folgenden 5 Tagen live statt:

09./11./30./31. Mai 2023 und 22.06.2023.

 

Es handelt sich um 40 UE jeweils von 8- ca. 15:00 (letzter Tag bis 16:00 Uhr). Der gesamte Kurs wird bei voller Auslastung 40,- € bis 80,- € pro Person bzw. Unternehmen, falls Sie angestellt sind, kosten. Nur für nicht angestellte Kräfte übernimmt der Landkreis die Schulungskosten.

 

Veranstaltungsort ist das Landratsamt Landshut, in der Veldener Str. 15 in 84036 Landshut, kleiner Sitzungssaal im 3. OG.

 

Für die Frühstücks- und Kaffeepause übernimmt der Landkreis Landshut für alle Teilnehmer die Kosten, ebenso für die Getränke. Für die Mittagsverpflegung müssen Sie bitte selbst sorgen, es besteht die Möglichkeit im Achdorfer Krankenhaus Mittagessen abzuholen.  

 

Sie müssen an allen 5 Tagen anwesend sein, um das Zertifikat für alle drei Module zu erhalten!

 

Verbindliche Anmeldungen und Rückfragen sind bitte unter seniorenbeauftragte@landkreis-landshut.de  bis zum 21.04.2023 vorzunehmen!

 

Danke.

 

Janine Weiß

Seniorenbeauftragte

Landratsamt Landshut

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